Ich bin nicht das, was mir passiert ist.
Ich bin das, was ich entscheide zu werden.
(C.G. Jung)
Eine Systemische Therapie selbst zu bezahlen, kann Vorteile haben:
Kurz & Intensiv: Ich arbeite auch kurzzeittherapeutisch und lösungsorientiert
Schnell: Termine sind kurzfristig und individuell z.B. am Abend zu vereinbaren
Modernste Methoden: Systemisches Coaching, Verhaltenstherapie, systemischeGesprächstherapie und Aufstellungen, Bild- und Gestalttherapie, Lösungsorientiertes Arbeiten, Reframen, Supervision auch in Gruppen, Familienmentorin
KEINE WARTEZEITEN
Termine sind in der Regel kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand möglich; die Wartezeit beträgt häufig nicht länger als zwei Wochen.
Therapie nach Patientenwunsch
Wir erstellen gemeinsam einen Therapieplan, zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Ihre finanzielle Situation. Weder Berichte an die Krankenkasse, noch die Priorität der Diagnostik stehen im Vordergrund.
BEDARFSGERECHTE TERMINIERUNG
Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Wie viele Gespräche Sie in Anspruch nehmen und in welchen Abständen entscheiden Sie selbst. Die Termine werden nach Ihrem Bedarf vereinbart und können in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Nach vorheriger Absprache können Sie auch Anderthalb- oder Doppelstunden in Anspruch nehmen.
STEUERLICH ABSETZBAR
Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. (§4)
KEINE DIAGNOSEN, KEINE RISIKOZUSCHLÄGE
Da psychische Probleme und Symptome eher als Ergebnis eines gestörten Systems und weniger als Pathologie/Krankheit der Person angesehen werden, verzichtet die Systemische Therapie auf den klassischen Störungsbegriff und somit auch auf Diagnosen. Es gibt daher auch keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. Das heisst sie werden dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies wiederum kann finanzielle Vorteile haben, wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen oder in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchten, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen.
KEIN HINDERNIS FÜR EINE VERBEAMTUNG
Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei und Kriminaldienst, etc.) kann es Vorteile haben, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Unterschied zu einer von der Kasse erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsarzt bei einer Schweigepflichtentbindung zugreifen könnte.